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Die Betriebssicherheit
Als betriebssicher gilt ein Prüfling,
wenn alle erforderlichen Teilprüfungen
nach DGUV V3/V4 erfolgreich abgeschlossen sind. Der Prüfling
erhält eine Prüfplakette.
Ein Originalausdruck des Prüfprotokolls welches digital
erstellt und archiviert wird erhält der Kunde für
seine Unterlagen.
Die rechtliche Bedeutung unserer
Prüfprotokolle sind für den Betreiber von
elektrischen Maschinen und Geräten dann von Wichtigkeit,
wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät
kommt. Wird der verantwortliche Betreiber in einen Personen-
oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass
er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen
ist. Unsere Messprotokolle sind Beweisurkunden
für die Durchführung der DGUVV Prüfungen.
Damit sind Sie von der Haftung freigestellt.
Sollten wir
Ihr Interesse an Sicherheitsprüfungen geweckt haben,
fragen Sie einfach mal nach. Wir führen auch
Prüfungen nach VGB 5 (kraftbetriebene
Arbeitsmittel); BGV D8 (Winden
und Hubwerkzeuge); BGV D15
(Flüssigkeitsstrahler); BGV
D29 (Fahrzeuge) durch.
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