Sicherheitsprüfung

 
     
 

Die Betriebssicherheit

Als betriebssicher gilt ein Prüfling, wenn alle erforderlichen Teilprüfungen
nach DGUV V3/V4 erfolgreich abgeschlossen sind. Der Prüfling erhält eine Prüfplakette.
Ein Originalausdruck des Prüfprotokolls welches digital erstellt und archiviert wird erhält der Kunde für seine Unterlagen.

Die rechtliche Bedeutung unserer Prüfprotokolle sind für den Betreiber von elektrischen Maschinen und Geräten dann von Wichtigkeit, wenn es zu einem Unfall mit dem geprüften Gerät kommt. Wird der verantwortliche Betreiber in einen Personen- oder Schadensprozess verwickelt, muss er nachweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist. Unsere Messprotokolle sind Beweisurkunden für die Durchführung der DGUVV Prüfungen. Damit sind Sie von der Haftung freigestellt.

Sollten wir Ihr Interesse an Sicherheitsprüfungen geweckt haben, fragen Sie einfach mal nach. Wir führen auch Prüfungen nach
VGB 5 (kraftbetriebene Arbeitsmittel);
BGV D8 (Winden und Hubwerkzeuge);
BGV D15 (Flüssigkeitsstrahler);
BGV D29 (Fahrzeuge)
durch.

 

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